2. Präambel des Pastoralplans
Überarbeitete Fassung (11.09.2024): Kirchort/ Pastorale Orte
Gliederung: Präambel des Pastoralplans
2.1. Begriffsdefinitionen
2.2. Querschnittsthemen
2.2.1. Kirche als sicherer Ort: Prävention gegen sexualisierte Gewalt
2.2.2. Ökologische Verantwortung
2.2.3. Geschlechtergerechtigkeit
2.2.4. Ökumenische Zusammenarbeit
2.2. Querschnittsthemen
2.2.1. Kirche als sicherer Ort: Prävention gegen sexualisierte Gewalt
2.2.2. Ökologische Verantwortung
2.2.3. Geschlechtergerechtigkeit
2.2.4. Ökumenische Zusammenarbeit
2. Präambel des Pastoralplans
„Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist. Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn. Es gibt verschiedene Kräfte, die wirken, aber nur den einen Gott: Er bewirkt alles in allen. Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt…“ (1 Kor 12,4-7)
„… gebt euch Mühe, dass ihr damit vor allem zum Aufbau der Gemeinde beitragt!“ (1 Kor 14, 12)
Die Pfarrei St. Sebastian ist getragen vom Glauben an Jesus Christus und das Wirken des Heiligen Geistes. Er wirkt in jedem Menschen und in der menschlichen Gemeinschaft. Ihn können wir entdecken in der Lebenswirklichkeit, die uns umgibt: in unserer Stadt, in unserem Land, im gemeinsamen Haus unserer Welt. Er bewegt uns in unserer Kirche, deren lebendiger Ausdruck wir in der Pfarrei St. Sebastian Mannheim sein wollen.
Alles, woran wir im Rahmen unserer Pfarrei arbeiten, soll ein Dienst für die Menschen sein und Gemeinschaft ermöglichen: der Einsatz für unsere Nächsten, die Verkündigung der Frohen Botschaft Jesu Christi, die Feier unseres Glaubens.
In diesem Pastoralplan werden die vielfältigen Aktivitäten der Pfarrei St. Sebastian aufgezeigt und in Beziehung gesetzt.
Er stellt einen verlässlichen Handlungsrahmen für alle dar, die ehren- oder hauptamtlich in der Pfarrei St. Sebastian tätig sind.
Der Pastoralplan berücksichtigt die bereits bekannten bzw. zu erwartenden personellen (ehren- und hauptamtlich), räumlichen und finanziellen Ressourcen der Pfarrei.
Er legt verbindliche Regelungen und Mindeststandards für die Grunddienste der Kirche fest: Caritatives Handeln, Verkündigung, Liturgie.
Zugleich schafft der Plan die Voraussetzungen für ein Engagement, das über diese Mindeststandards hinausgeht.
Dieser Freiraum trägt der Vielfalt der Charismen Rechnung, um Kreativität und Innovation zu fördern.
Der Pastoralplan ist ein Arbeitsinstrument, das fortlaufend überarbeitet und angepasst wird.
Dieser Plan baut auf den vielen umfangreichen bereits laufenden pastoralen Aktivitäten der bisherigen Kirchengemeinden, Pfarreien und Verbände auf. Die im Laufe der Erarbeitung dieses Plans eingereichten Konzepte stehen im Hintergrund.
Die Pfarrei St. Sebastian Mannheim ist sehr eng mit dem Caritasverband Mannheim verbunden, dessen Einrichtungen wichtige Orte des kirchlichen Lebens in der Pfarrei sind.
2.1. Begriffsdefinitionen
Gemeinde: Es handelt sich um eine lebendige Gemeinschaft, in der die Grundvollzüge kirchlichen Handelns sichtbar und erlebbar sind oder werden: Verkündigung, Liturgie, Caritas und Gemeinschaft. Gemeinden können sich an einem bestimmten Ort, z.B. einer Kirche, bilden, sie können aber auch ortsungebunden als Personalgemeinden (vgl. 3.2) existieren.
Gemeindeteam: Gemeindeteams sind Ausdruck der Verantwortung der Gemeindemitglieder für das kirchliche Leben in den Sozial- und Nahräumen der Pfarrei. Basis ihrer Arbeit sind die pastoralen Grunddienste, in denen sich christliche Gemeinde verwirklicht. Sie richten ihre Arbeit an der Gesamtstrategie und Vorgaben der Pfarrei aus, mit der ein verbindlicher Rahmen beschrieben wird. (vgl. § 23 ff Pfarreisatzung)
Teams: Neben den Gemeindeteams (s.o.) kann es in der Pfarrei auch Kirchortteams (vgl. § 29 Pfarreisatzung) und Kompetenzteams (vgl. § 30 Pfarreisatzung) geben. Ein Team besteht aus mind. zwei Personen und ist in der Pfarrei St. Sebastian Mannheim für ein bestimmtes Thema oder für einen bestimmten Ort zuständig.
Die Teams haben die Aufgabe, mit dem Thema, für das sie verantwortlich sind, die gesamte Pfarrei im Blick zu haben. Dies kann bedeuten, für Vernetzung zu sorgen, fachliche Beratung zur Verfügung zu stellen und/oder als Ansprechpersonen für das Thema zu dienen.
2.2. Querschnittsthemen
2.2.1. Kirche als sicherer Ort: Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Das Thema und die Verantwortung für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt sind bei der Pfarreileitung angesiedelt.
Die Kirche soll für alle ein sicherer Ort sein. Die Themen Diskriminierung und Machtmissbrauch sind bisher in der Kirchenentwicklung nicht eingehend bearbeitet worden. Die Pfarreileitung trägt die Verantwortung dafür, dass diese Themen bei der Weiterentwicklung des Pastoralplans berücksichtigt werden.
Aufgabenbeschreibung:
Durchführung und Aufsicht über das Institutionelle Schutzkonzept
Koordination Schulung (Der Bereich Schulung der Ehrenamtlichen wird an eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in delegiert. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.)
Die benötigte Verwaltungskraft ist im Büro Pfarreileitung verortet. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung der Pfarrei delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.
Koordination Schulung (Der Bereich Schulung der Ehrenamtlichen wird an eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in delegiert. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.)
Die benötigte Verwaltungskraft ist im Büro Pfarreileitung verortet. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung der Pfarrei delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.
Das hinterlegte Konzept kann hier eingesehen werden und ist Teil des Pastoralplans. Das hinterlegte Konzept entspricht allerdings nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Präventionsordnung und ist bis zum 01.01.2027 zu überarbeiten. Außerdem ist bis zum 30.09.2026 eine Risikoanalyse zu erstellen.
Darüber hinaus sieht sich die Pfarreileitung dem Schutz ihrer Mitarbeitenden verpflichtet.
Bedarf:
Räumlichkeiten: Schulungsraum, Büro, angemessener Gesprächsraum
Hauptamtliches Personal:
- 0,1 pastorales Personal
- 0,3 Verwaltungspersonal bei der Pfarreileitung
Ehrenamtlich Engagierte
2.2.2. Ökologische Verantwortung
Das Thema ökologische Verantwortung ist in unseren christlichen Grundsätzen verankert. Für die Wahrnehmung dieser Verantwortung werden personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, die der Leitung der Pfarrei zugeordnet werden und die die Erarbeitung eines ökologischen Konzepts koordiniert.
Aufgabenbeschreibung:
- Erarbeitung eines Konzeptes für verantwortliches Handeln in Fragen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes auf allen Ebenen und in allen Einrichtungen der Pfarrei
- Motivation und Unterstützung der jeweils Verantwortlichen
- Ansprechbarkeit für Fragen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes
- Vernetzung und Verstetigung der Arbeit im ökumenischen Umfeld und mit anderen Religionen in Mannheim (z.B. AG Nachhaltige Gotteshäuser)
- Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Das hinterlegte Konzept kann hier eingesehen werden und ist Teil des Pastoralplans.
Bedarf:
Räumlichkeiten: 1 Büro-Arbeitsplatz.
Hauptamtliches Personal:
- 0,0 Pastorales Personal
- 0,5 Verwaltungspersonal, der Pfarreileitung zugeordnet
Ehrenamtlich Engagierte
Räumlichkeiten sind vorhanden.
2.2.3. Geschlechtergerechtigkeit
Die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und von Diversität muss - von allen/ der Mehrheit der Beteiligten - als Querschnittsperspektive, als Querschnittsaufgabe, d.h. auch als ihre Verantwortung verstanden werden. Dies ist Aufgabe in der Kirchenentwicklung Mannheim und bleibt dauerhaft Aufgabe nach der Errichtung der neuen Pfarrei St. Sebastian. Die Steuerungsgruppe der Kirchenentwicklung wird sich im II. Quartal 2025 schwerpunktmäßig mit dieser Aufgabe befassen und ein Konzept für die neue Pfarrei vorlegen. In der neuen Pfarrei fällt die Umsetzung dann vor allem in den Verantwortungsbereich der Pfarreileitung.
Als Grundlage für die weitere Diskussion und Weiterarbeit dienen die Texte, die im Teilprojekt Geschlechtergerechtigkeit entwickelt wurden. Sie können hier eingesehen werden, sind aber nicht Teil des Pastoralplans.
2.2.4. Ökumenische Zusammenarbeit
Für das Thema Ökumenische Zusammenarbeit liegen zwei unterschiedliche Entwürfe vor:
- Entwurf A sieht das Thema als Querschnittsthema vor. St. Pius ist dabei ein beispielhafter Ort für die ökumenische Zusammenarbeit, aber keine eigene Themenkirche. Besondere Verantwortung für die ökumenische Zusammenarbeit trägt das Bildungszentrum sanctclara mit der Bildungsreferentin/ dem Bildungsreferenten. Als Querschnittsthema ist es außerdem Aufgabe aller pastoralen Mitarbeitenden, so dass keine eigenen Stellenanteile dafür vorgesehen werden.
- Entwurf B sieht vor, dass die Kirche St. Pius als Themenkirche Ökumene (vgl. 3.4.5.) eingerichtet wird. Zusätzlich zum Bildungszentrum sanctclara wird sie mit 1,0 Stellenanteilen ausgestattet, um die ökumenische Zusammenarbeit in der Pfarrei zu fördern. Darüber hinaus bleibt das Thema als Querschnittsthema Aufgabe aller Mitarbeitenden.
Das Thema Ökumene ist kein eigenes Themengebiet im Pastoralplan, sondern ein Querschnittsthema, das in allen Arbeitsbereichen bedacht werden muss. Es geht um die Frage, in welchen Bereichen die christlichen Kirchen miteinander kooperieren können, wie das z.B. bei der BUGA 23 der Fall war. Auf Leitungsebene gibt es dazu regelmäßige Absprachen. Außerdem ist die ökumenische Bildungsarbeit im ökumenischen Bildungszentrum sanctclara verortet mit einem Bildungsauftrag für die gesamte Pfarrei. Der Bildungsreferent/ die Bildungsreferentin fördert die ökumenische Zusammenarbeit.
Die ökumenische Zusammenarbeit ist darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) verortet. Die Pfarreileitung sorgt dafür, dass die Pfarrei in der ACK repräsentiert wird.
Die Pfarrei gewährt nach Möglichkeit Gastfreundschaft in Kirchen und Gemeinderäumen für Konfessionen, die über keine eigenen entsprechenden Räumlichkeiten verfügen.
Ökumene wird an vielen Orten in der Pfarrei aktiv gelebt. Die Kirche St. Pius ist dafür beispielhaft. (Entwurf A) Die “Ökumene Kirche St. Pius” wird deshalb im Pastoralplan nicht gesondert aufgeführt.
Bedarf:
Wenn nicht geklärt ist, in welchen Arbeitsbereich eine ökumenische Zusammenarbeit fällt, sorgt die Pfarreileitung dafür, dass eine angemessene Begleitung der Zusammenarbeit gewährleistet wird.
Offene Fragen:
Welche Personen werden für die ökumenische Zusammenarbeit in den Gemeinden ansprechbar sein? Es erscheint sinnvoll, dass diese Personen in den Gemeindeteams zu finden sind.
Bestehende ökumenische Partnerschaftsvereinbarungen müssen an die neuen Strukturen angepasst werden.
Erster Entwurf:
Gliederung: Präambel des Pastoralplans
2.1. Begriffsdefinitionen
2.2. Querschnittsthemen
2.2.1. Kirche als sicherer Ort: Prävention gegen sexualisierte Gewalt
2.2.2. Ökologische Verantwortung
2.2.3. Geschlechtergerechtigkeit
2.2.4. Ökumenische Zusammenarbeit
2.2. Querschnittsthemen
2.2.1. Kirche als sicherer Ort: Prävention gegen sexualisierte Gewalt
2.2.2. Ökologische Verantwortung
2.2.3. Geschlechtergerechtigkeit
2.2.4. Ökumenische Zusammenarbeit
2. Präambel des Pastoralplans
„Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist. Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn. Es gibt verschiedene Kräfte, die wirken, aber nur den einen Gott: Er bewirkt alles in allen. Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt…“ (1 Kor 12,4-7)
„… gebt euch Mühe, dass ihr damit vor allem zum Aufbau der Gemeinde beitragt!“ (1 Kor 14, 12)
Die Pfarrei St. Sebastian ist getragen vom Glauben an Jesus Christus und das Wirken des Heiligen Geistes. Er wirkt in jedem Menschen und in der menschlichen Gemeinschaft. Ihn können wir entdecken in der Lebenswirklichkeit, die uns umgibt: in unserer Stadt, in unserem Land, im gemeinsamen Haus unserer Welt. Er bewegt uns in unserer Kirche, deren lebendiger Ausdruck wir in der Pfarrei St. Sebastian Mannheim sein wollen.
Alles, woran wir im Rahmen unserer Pfarrei arbeiten, soll ein Dienst für die Menschen sein und Gemeinschaft ermöglichen: der Einsatz für unsere Nächsten, die Verkündigung der Frohen Botschaft Jesu Christi, die Feier unseres Glaubens.
In diesem Pastoralplan werden die vielfältigen Aktivitäten der Pfarrei St. Sebastian aufgezeigt und in Beziehung gesetzt.
Er stellt einen verlässlichen Handlungsrahmen für alle dar, die ehren- oder hauptamtlich in der Pfarrei St. Sebastian tätig sind.
Der Pastoralplan berücksichtigt die bereits bekannten bzw. zu erwartenden personellen (ehren- und hauptamtlich), räumlichen und finanziellen Ressourcen der Pfarrei.
Er legt verbindliche Regelungen und Mindeststandards für die Grunddienste der Kirche fest: Caritatives Handeln, Verkündigung, Liturgie.
Zugleich schafft der Plan die Voraussetzungen für ein Engagement, das über diese Mindeststandards hinausgeht.
Dieser Freiraum trägt der Vielfalt der Charismen Rechnung, um Kreativität und Innovation zu fördern.
Der Pastoralplan ist ein Arbeitsinstrument, das regelmäßig überarbeitet und angepasst wird.
Dieser Plan baut auf den vielen umfangreichen bereits laufenden pastoralen Aktivitäten der bisherigen Kirchengemeinden, Pfarreien und Verbände auf. Die im Laufe der Erarbeitung dieses Plans eingereichten Konzepte stehen im Hintergrund.
Die Pfarrei St. Sebastian Mannheim ist sehr eng mit dem Caritasverband Mannheim verbunden, dessen Einrichtungen wichtige Orte des kirchlichen Lebens in der Pfarrei sind.
2.1. Begriffsdefinitionen
Gemeinde: Es handelt sich um eine lebendige Gemeinschaft, in der die Grundvollzüge kirchlichen Handelns sichtbar und erlebbar sind oder werden: Verkündigung, Liturgie, Caritas und Gemeinschaft. Gemeinden können sich an einem bestimmten Ort, z.B. einer Kirche, bilden, sie können aber auch ortsungebunden als Personalgemeinden existieren.
Gemeindeteam: Ehrenamtliches Team einer Gemeinde. Näheres regelt die Satzung des Pfarreirats, die voraussichtlich im 2. Quartal 2024 von der Diözesanleitung veröffentlicht wird.
Kirchort: Ort, an dem es ein Kirchengebäude gibt und kirchliches Leben stattfindet. (Die diözesane Kirchenentwicklung definiert diesen Begriff anders und sieht ihn unabhängig von Kirchengebäuden. Demnach handelt es sich um Orte, an denen sich Menschen zusammentun, um gemeinsam Kirche zu sein.)
Pastorale Orte: Anders-Orte, Kirchliche Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen etc. Alle Orte, an denen kirchliches Leben stattfindet.
Team: Ein Team besteht aus mind. zwei Personen und ist in der Pfarrei St. Sebastian Mannheim für ein bestimmtes Thema, für einen Kirchort oder für einen pastoralen Ort zuständig. In der Pfarreiratssatzung wird diesbezüglich voraussichtlich zwischen Kirchortteams und Kompetenzteams unterschieden.
2.2. Querschnittsthemen
2.2.1. Kirche als sicherer Ort: Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Das Thema und die Verantwortung für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt sind bei der Pfarreileitung angesiedelt.
Die Kirche soll für alle ein sicherer Ort sein. Die Themen Diskriminierung und Machtmissbrauch sind bisher in der Kirchenentwicklung nicht eingehend bearbeitet worden. Die Pfarreileitung trägt die Verantwortung dafür, dass diese Themen bei der Weiterentwicklung des Pastoralplans berücksichtigt werden.
Aufgabenbeschreibung:
Durchführung und Aufsicht über das Institutionelle Schutzkonzept
Koordination Schulung (Der Bereich Schulung der Ehrenamtlichen wird an eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in delegiert. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.)
Die benötigte Verwaltungskraft ist im Büro Pfarreileitung verortet. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung der Pfarrei delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.
Koordination Schulung (Der Bereich Schulung der Ehrenamtlichen wird an eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in delegiert. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.)
Die benötigte Verwaltungskraft ist im Büro Pfarreileitung verortet. Im Bereich Jugend erfolgt die Schulung über die Gruppenleiter/innen-Grundkurse. Der Bereich Schulung der Hauptamtlichen wird an die Personalverwaltung der Pfarrei delegiert, die dafür die Präventionsfachkraft beauftragt.
Das hinterlegte Konzept kann hier eingesehen werden und ist Teil des Pastoralplans.
Bedarf:
Räumlichkeiten: Schulungsraum, Büro
Hauptamtliches Personal:
- 0,1 pastorales Personal
- 0,3 Verwaltungspersonal bei der Pfarreileitung
Ehrenamtlich Engagierte
2.2.2. Ökologische Verantwortung
Das Thema ökologische Verantwortung ist in unseren christlichen Grundsätzen verankert. Für die Wahrnehmung dieser Verantwortung werden personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, die der Leitung der Pfarrei zugeordnet werden und die die Erarbeitung eines ökologischen Konzepts koordiniert.
Aufgabenbeschreibung:
- Erarbeitung eines Konzeptes für verantwortliches Handeln in Fragen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes auf allen Ebenen und in allen Einrichtungen der Pfarrei
- Motivation und Unterstützung der jeweils Verantwortlichen
- Ansprechbarkeit für Fragen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes
- Vernetzung und Verstetigung der Arbeit im ökumenischen Umfeld und mit anderen Religionen in Mannheim (z.B. AG Nachhaltige Gotteshäuser)
- Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Das hinterlegte Konzept kann hier eingesehen werden und ist Teil des Pastoralplans.
Bedarf:
Räumlichkeiten: 1 Büro-Arbeitsplatz.
Hauptamtliches Personal:
- 0,0 Pastorales Personal
- 0,5 Verwaltungspersonal, der Pfarreileitung zugeordnet
Ehrenamtlich Engagierte
Räumlichkeiten sind vorhanden.
2.2.3. Geschlechtergerechtigkeit
Eine Planung zur Geschlechtergerechtigkeit wird eingefügt, nachdem die Entscheidungsvorlage des Pastoralplans vom Teilprojekt Geschlechtergerechtigkeit zusammen mit den Expert/innen der Diözesanebene beraten wurde. Zu klären ist unter anderem die Frage, ob die Position einer Gleichstellungsbeauftragten auf Diözesan- oder Pfarreiebene angesiedelt wird.
2.2.4. Ökumenische Zusammenarbeit
Das Thema Ökumene ist kein eigenes Themengebiet im Pastoralplan, sondern ein Querschnittsthema, das in allen Arbeitsbereichen bedacht werden muss. Es geht um die Frage, in welchen Bereichen die christlichen Kirchen miteinander kooperieren können, wie das z.B. bei der BUGA 23 der Fall war. Auf Leitungsebene gibt es dazu regelmäßige Absprachen.
Die ökumenische Zusammenarbeit ist darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) verortet. Die Pfarreileitung sorgt dafür, dass die Pfarrei in der ACK repräsentiert wird.
Die Pfarrei gewährt nach Möglichkeit Gastfreundschaft in Kirchen und Gemeinderäumen für Konfessionen, die über keine eigenen entsprechenden Räumlichkeiten verfügen.
Ökumene wird an vielen Orten in der Pfarrei aktiv gelebt. Die “Ökumene Kirche St. Pius” wird deshalb im Pastoralplan nicht gesondert aufgeführt.
Bedarf:
Wenn nicht geklärt ist, in welchen Arbeitsbereich eine ökumenische Zusammenarbeit fällt, sorgt die Pfarreileitung dafür, dass eine angemessene Begleitung der Zusammenarbeit gewährleistet wird.
Offene Fragen:
Welche Personen werden für die ökumenische Zusammenarbeit in den Gemeinden ansprechbar sein? Es erscheint sinnvoll, dass diese Personen in den Gemeindeteams zu finden sind.
Bestehende ökumenische Partnerschaftsvereinbarungen müssen an die neuen Strukturen angepasst werden.
